Read Ebook: Die Postgeheimnisse oder die hauptsächlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muß um Verdruß und Verlust zu vermeiden by Raabe Heinrich August
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Ebook has 94 lines and 18032 words, and 2 pages
Die Postgeheimnisse
oder
die haupts?chlichsten Regeln welche man beim Reisen und bei Versendungen mit der Post beobachten muss um Verdruss und Verlust zu vermeiden.
Leipzig, 1803.
Inhalt.
a. Klagen ?ber dasselbe.
b. Allgemeine Anweisung, Verdr?sslichkeiten dabei zu vermeiden.
a. Von Bezahlung des Passagiergeldes.
b. Von der Ueberfracht.
c. -- Trinkgeldern.
d. -- der Bagage des Reisenden.
a. Wie viel Extrapostpferde man nehmen m?sse.
b. Von Extrapostwagenkutschen, oder Chaisen &c.
c. Warum man Wartegeld bezahlen muss.
a. Vom Frankiren der Briefe; wo es n?thig und wenn es nicht erforderlich ist.
b. Ueber den Preis des Briefporto's.
c. Von der Taxe der doppelten Briefe, der gerichtlichen Schriften, Manuscripte u. dergl.
d. Von ankommenden Briefen, oder was man beim Empfange der Briefe beobachten muss.
e. Wie man mit Briefen, welche man nicht einl?sen will, zu verfahren hat.
a. Wie man Geld in Briefe, Packete, Beutel, F?sser u. dergl. einpacken und verwahren m?sse.
b. Vom richtigen Zeichnen der Packete.
c. Was beim Empfange der Geldbriefe und Packete zu beobachten.
d. Wie man sich zu verhalten hat, wenn unsre Sachen auf der Post verlohren, oder besch?digt sind.
e. Ob und wie Briefe verlohren gehen und wie man sie zu suchen habe.
f. Vom Recommandiren der Briefe.
h. Wegen Zur?ckfordern aufgegebner Briefe.
k. Ob und wie man Geldvorsch?sse von der Post erhalten k?nne.
a. Was ist eine Staffette?
b. Was hat man beim Abschicken einer Staffette und beim Empfange derselben zu beobachten?
c. Wie viel eine Staffette kostet.
a. Von reitenden und fahrenden Couriers.
b. Wie schnell ein Courier reiten darf.
c. Was er bezahlen muss.
a. Warum es bezahlt werden muss.
b. Wer muss Stationsgeld geben?
c. Strafe derjenigen, welche eine Station vorbeifahren, ohne Stationsgeb?hr zu berichtigen.
d. Von Lohn- und Miethskutschern und ob es wohlfeiler ist, sich derselben statt der Post zu bedienen.
e. Vom Postzwange.
Einleitung.
F?r Leute, welche von Natur nicht zu Z?nkereien geneigt sind und die sich alles, was man von ihnen fordert, gefallen lassen und ohne Widerrede thun und geben, was man verlangt, oder welche die Gabe besitzen, sich mit andern ?ber vorkommende Zweifel und Missverst?ndnisse auf eine leichte Art zu vereinigen, bedarf es dieser Regeln gr?sstentheils nicht. Allein solcher Menschen giebt es nicht viel und man kann es nicht fordern, dass alle, welche mit der Post reisen, oder etwas versenden und empfangen, bei vorkommenden Zweifeln, sich, ohne Aufkl?rung deshalben zu erhalten, beruhigen sollen, zumal man zugeben muss, dass sowohl von Seiten der Postofficianten, als von Seiten der Reisenden und Versender, Irrth?mer veranlasst und begangen werden k?nnen. -- Jedoch muss ich gleich vorl?ufig, als eine Hauptregel festsetzen, dass man sich, wie schon Moral und Lebensklugheit heischen, ?berall bem?hen m?sse, scheinbare Unbilligkeiten zu ertragen und sich zu beruhigen, wenn man angenehm leben, mithin auch friedlicher und schiedlicher mit der Post Verkehr haben will. Denn jede anscheinende Unbilligkeit sogleich auf der Stelle r?chen und ausfechten zu wollen und ?ber jeden, in diesem Fache uns aufstossenden Zweifel augenblicklich von dem Postbedienten genugthuende Aufkl?rung zu verlangen, f?hrt gew?hnlich zu noch gr?ssern Unannehmlichkeiten und Verdriesslichkeiten.
Statt dessen ist es besser und zweckm?ssiger, in allen solchen F?llen, wo man sich bei der Post beleidigt, oder bevortheilt glaubt, sich nicht mit den Officianten in m?ndliche Discussionen einzulassen, wenn man nehmlich das Recht nicht offenbar auf der Seite hat und der Irrthum klar am Tage liegt, sondern unsre Beschwerden schriftlich aufzusetzen und sie entweder dem Postdirectorio des Landes, oder der Regierung selbst zu ?bergeben. Von diesen Beh?rden wird sicherlich Aufkl?rung des Vorfalls und Genugthuung erfolgen und mehr kann man mit Billigkeit nicht verlangen. Es schadet nichts, wenn eine solche Erkl?rung, oder Genugthuung, nicht augenblicklich auf der Stelle gegeben wird, sondern erst mit der Zeit erfolgt. Man hat denn doch dadurch schon so viel erlangt, dass man Verdruss und Aerger vermieden hat, welches f?r die Gesundheit und Zufriedenheit kein geringer Gewinn ist. Die Oberpost?mter und Landesregierungen sind denn doch verbunden, die angebrachten Beschwerden geh?rig zu untersuchen und zu entscheiden, welches auch von denselben sicher mit gr?sserm Nachdruck und Erfolge geschieht, als von einem Individuo durch Zank mit dem Postbedienten. Falls aber auch auf diesem Wege nichts auszurichten w?re so bleibt freilich nichts ?brig, wenn man nicht weiter oberrichterliche H?lfe suchen will, als vorl?ufig die Beschwerden dem Publikum selbst zur Beurtheilung und Nachachtung vorzulegen. --
Ueberhaupt muss man jedoch in allen F?llen, wo wir Beschwerden gegen die Post zu haben glauben, bedenken, dass der Postofficiant nach Vorschrift und Instruction handeln muss und dass er es nicht leicht wagen werde, gegen Vorschrift und Instruction zu verfahren und dadurch Brodt und Ehre aufs Spiel zu setzen.
Handelt er nach seiner Instruction; so f?llt unsre Beschwerde gegen ihn von selbst weg und wir m?ssen es uns schon gefallen lassen, uns nach den Einrichtungen zu bequemen, welche an diesem Orte in Absicht des Postwesens gemacht sind, wenn wir nicht gegen diese selbst zu Felde ziehen k?nnen. Handelt er aber pflichtwidrig; so ist es desto besser, unsre Beschwerden vor seine Obern zu bringen, als sich mit ihm in Z?nkerei einzulassen. Es ist ?ber diess bekannt, dass in den meisten L?ndern die Gesetze in dieser Hinsicht ziemlich bestimmt sind und dass nicht leicht eine Regierung mit ihren Bedienten durch die Finger sehen, sondern dem Reisenden und Correspondenten volle Gerechtigkeit widerfahren lassen werde. In manchen L?ndern wird der herrschaftliche Bediente, der mit Fremden in Collision ger?th, nur zu strenge behandelt und der Fremde oft zu sehr beg?nstigt. --
Vom Reisen mit der Post.
Bei einigen Post?mtern erh?lt man einen Zettel, oder Schein, worauf bemerkt ist, dass man den, oder jenen Platz auf dieser, oder jener Post bezahlt habe. Wo solche Zetteln nicht gebr?uchlich sind, da werden doch die Reisenden, so wie sie sich melden, nach der Reihe, angeschrieben und hiernach wird bei der Abfahrt jedem sein Platz angewiesen. Die Pl?tze auf einem Postwagen haben dadurch vor einander Vorz?ge, dass einige hinten, andre vorn unter dem Verdecke, andere gar ausser dem Verdecke, und noch andre grade auf der Achse, wo man die St?sse des Wagens am heftigsten empfindet, sind. Die besten Stellen werden gew?hnlich in der Mitte seyn. Es wird vergeblich seyn, einen andern Platz, als den man der Ordnung nach, wie man sich gemeldet hat, erhalten muss, zu verlangen, denn die Postbedienten richten sich hierbei nach der Regel der Mahlm?ller, welche sagt: wer zuerst k?mmt, der mahlt zuerst, und sie k?nnen von dieser Ordnung nicht abgehen, weil sie sonst andern mitreisenden Passagieren Unrecht thun und diese sich solches nicht gefallen lassen, sondern sich dagegen beschweren w?rden. Auch wird es vergeblich seyn, von dem geforderten Postgelde etwas abziehen zu wollen, denn der Postofficiant kann davon, weil es taxm?ssig ist und er es nach der Taxe in Rechnung bringen muss, nichts erlassen.
Nur in dem Falle, wenn man sogleich g?ltige Beweise des Unverm?gens, oder Armuth beibringen k?nnte, w?rde man durch bescheidene Vorstellungen versuchen d?rfen, einen Nachlass an dem Passagiergelde zu erhalten. Eigentlich kann jedoch ein solcher Nachlass von keinem Postofficianten, als auf besondern Befehl seiner Vorgesetzten, oder des Landesherrn, noch weniger kann von ihm g?nzliche Postfreiheit ohne besondre Anweisung der Herrschaft bewilligt werden. Denn bei allen Posten ist es nat?rlicher Weise allgemeines Prinzip, dass jeder, der mit der Post reiset und alles, was mit der Post versandt wird, bezahlen muss, wovon kein Officiant, ohne besondre Verf?gung seiner Obern, abgehen darf. Die Postmeister sind nicht Eigenth?mer, sondern nur Verwalter der Posten, mithin verpflichtet, alle Eink?nfte nach der vorgeschriebenen Taxe zu berechnen. Post- oder Portofreiheit, oder Befreiung von Bezahlung des Postgeldes kann nur vom Landesherrn ertheilt werden und erstreckt sich nie weiter, als in dem Maasse, in welchem sie ausdr?cklich bewilligt ist. Solche Portobefreiung pflegt nur gewissen Personen wegen ihrer gemeinn?tzigen Unternehmungen, oder f?r bestimmte Gesch?fte ertheilt zu werden.
Bemerkt ein Passagier, dass ihm zu viel Ueberfracht abgefordert wird; so kann er dar?ber Vorstellungen thun und bitten, dass seine Bagage in seiner Gegenwart gewogen werde. Will man sich dazu nicht verstehen; so bleibt dem Passagier das Mittel offen, seine Bagage auf der folgenden Poststation, oder an dem Orte, wo er die Post verl?sst, nachw?gen zu lassen und daselbst heraus zu fordern, was er anfangs zu viel bezahlt hat. Wird ihm diess auch hier verweigert, dann ist freilich nichts ?brig, als den Vorfall dem Oberpostamte, oder der Landesregierung schriftlich anzuzeigen, wobei jedoch, wie sich von selbst versteht, erforderlich ist, dass man die Bagage in Gegenwart von Zeugen genau gewogen habe, und man kann alsdann versichert seyn, dass rechtliche Genugthuung erfolgen werde.
K?mmt es endlich zur Abfahrt des Postwagens; so muss man sich zeitig geh?rig eingefunden haben, damit die Post nicht zu warten brauche, wobei man sonst Gefahr l?uft, dass die Post, wenn man uns vergeblich erwartet und gesucht hat, abf?hrt. In diesem Falle bleibe dem Passagier nichts ?brig, als der Post sogleich nachzueilen, wenn er noch Hofnung hat, sie einholen zu k?nnen, oder falls diess nicht mehr m?glich w?re, bis zum n?chsten Posttage zu warten, wobei man jedoch Gefahr l?uft, das Passagiergeld noch einmal bezahlen zu m?ssen, welches auch nicht unbillig ist, wenn entweder bei dieser Post ein anderer Reisender abgewiesen wurde, weil die Pl?tze schon besetzt waren, oder weil bei der k?nftigen ein anderer Passagier auf unsern Platz angenommen werden konnte. Denn nat?rlicher Weise kann auf einen Postwagen nur eine bestimmte Anzahl Reisender, so viel nehmlich Platz und Gewicht verstatten, angenommen werden.
Ehe man jedoch abf?hrt, muss man sich noch mit den sogenannten Postgeh?lfen und dienstbaren Geistern, als da sind der Kofferschieber, welcher unsre Bagage aus unsrer Wohnung nach dem Posthause geholt hat, und der Wagenmeister, welcher die Bagage packt, die Sitze auf dem Wagen anweiset und die Treppe zum Aufsteigen an den Wagen setzt, abfinden. Wenn man grade nicht weiss, wie viel man einem solchen Manne geben muss; so kann man ihm sicher 2 Ggr. bieten und froh seyn, wenn man damit losk?mmt. Gew?hnlich erh?lt der Kofferschieber nach Maassgabe der Entfernung, woher er die Bagage geholt hat, 2, 3, 4 auch 6 Ggr. der Wagenmeister 2 und der Mann an der Treppe 1 Ggr. Wo mehrere dieser Chargen in einer Person vereinigt sind, da steht es um den Geldbeutel des Reisenden desto besser. Weil bei den Post?mtern einmal Leute gehalten werden, um die Bagage der Reisenden zur geh?rigen Zeit herbei zu holen und diese Leute von diesem Gesch?ft leben m?ssen: so wird es nicht f?glich erlaubt seyn, die Sachen durch eigene Leute nach der Post zu schicken, welches auch schon deswegen nicht rathsam ist, weil man selten den rechten Zeitpunkt treffen und entweder zu fr?h oder zu sp?t damit kommen w?rde. Besser ist es also, wenn man auch hierbei dem einmal eingef?hrten Gebrauche folgt, wodurch unsre Bagage zugleich der Aufsicht dieser Postbediente in Verwahrung gegeben wird, wenn gleich die Ausgaben dadurch sich etwas vermehren. -- Ueberhaupt will ich jedem Reisenden den Rath geben, die Reisekosten nicht zu genau vorher zu bestimmen und festzusetzen. Denn ob gleich bei den Posten alles seine bestimmte Taxe hat; so k?nnen beim Reisen doch F?lle eintreten, wo die Nebenausgaben sich nicht vorher genau bestimmen lassen. Es hiess ja schon lange im Sprichworte:
Wer mit der Post reiset, Muss eines Lasttr?gers R?cken und eines F?rsten Beutel haben,
weil das Fahren mit der Post nicht nur wegen der in den meisten L?ndern ?blichen unbequemen Postwagen und schlechten Wegen, worauf es gewaltige Ribben- und R?ckenst?sse setzt, sehr unbequem, sondern auch gew?hnlich mit mehr Kosten verkn?pft ist, als man sich einbildet, denn ausser dem taxm?ssigen Passagiergelde, belaufen sich die Ausgaben an Trinkgeldern f?r Wagenmeister, Kofferschieber, Postillons &c. wohl eben so hoch, die Zehrungskosten, wozu man oft durch die Reisegesellschaft veranlasst wird, ungerechnet.
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