Read Ebook: Der deutsche Durst: Methyologische Skizzen der deutschen Kulturgeschichte by Bauer Max
Font size:
Background color:
Text color:
Add to tbrJar First Page Next Page Prev Page
Ebook has 1151 lines and 85216 words, and 24 pages
Im sp?teren Verlauf des Mittelalters, als die Z?nfte erstanden, wurde die Meterzeugung eine Obliegenheit der Wachszieher, die bis sp?t in das neunzehnte Jahrhundert hinein Kerzen erzeugten, Honigkuchen buken und Met brauten, der ?berall noch Liebhaber, besonders aber Liebhaberinnen fand, wie jene >>Methe von Trunkenheit<< beweist, das >>Bisamstinckige Frawenzimmer<<, das Johannes Fischart im >>podagrammischen Trostb?chlein<< als im Gefolge der >>gliederkrampfigen Fusskitzlerin<< Frau Podagra befindlich aufz?hlt.
Gott schenkt nicht jedem Land den Wachstum derer Reben, Woraus der Menschenfleiss den edlen Wein erpresst, Doch weil Er anderw?rts die Gerste wachsen l?sst, So weiss des Menschen Kunst uns daraus Bier zu geben. So Wein als Bier sind gut, wenn man sie braucht in Schranken. Und nicht vergisst, davor den lieben Gott zu danken.
Der edle Gerstensaft, der im Zeitenlauf den urdeutschen Met g?nzlich verdr?ngt und dem Wein als Volksgetr?nk nur ein r?umlich sehr beschr?nktes Feld ?berlassen hat, um geradezu zum Wahrzeichen aller V?lker deutscher Zunge zu werden, besass im Altertum einen ungleich gr?sseren Verbreitungskreis als heutzutage, trotz des Siegeslaufes des deutschen und deutschb?hmischen Bieres durch die Welt.
Wo zur Zeit das Bier selbst dem Namen nach vollst?ndig vergessen ist, war es in der Vorzeit allbekannt und allbeliebt.
Vom alten Pharaonenland am Nil erz?hlt Herodot, der Vater der Geschichte: >>Wein bereiteten sie sich aus Gerste, denn Reben wachsen in ihrem Lande nicht<<. Nach Diodor von Sizilien soll Osiris, der oberste der G?tter, nachdem er alle Teile der bewohnten Erde besucht, um die N?hrfr?chte aller V?lker kennen zu lernen, seinem Heimatlande dort, wo der Anbau des Weinstockes auf Hindernisse stiess, einen Trank bereiten gelehrt haben, >>der aus Gerste gebraut wird, und nicht viel zur?cksteht hinter dem Wohlgeruch und der Kraft des Weines<<.
Etwa 25 n. Chr. Geb., als der grosse Geograph und Kompilator Strabo wirkte, trank man in Alexandrien diesen, wie Theophrast zuerst angibt ????? genannten Trank allgemein. >>Die ?gypter<<, sagt der Akademiker Dio bei Athen?us, >>ein sehr zum Trinken geneigtes Volk, haben f?r alle, die zu arm sind, sich Wein zu schaffen, einen Ersatz erfunden, n?mlich den Wein aus Gerste. Wenn sie diesen zu sich nehmen, sind sie lustig, singen und tanzen, kurz benehmen sich, als w?ren sie s?ssen Weines voll.<<
Im ?ltesten ?gypten warnte einst ein bejahrter Schreiber seinen j?ngeren Kollegen vor allzuh?ufigem Genuss des >>Heg<< oder >>Hag<<, dem auf den Bilderschriften so h?ufig wiederkehrenden Namen des Bieres, und vor dem h?sslichen Geruch der Bierkneipen.
Von den oberhalb ?gyptens hausenden ?thiopiern berichtet Strabo: >>Sie leben von Hirse und Gerste, von der sie sich ein Getr?nk bereiten.<<
Aber auch im alten Spanien war bei den sich genealogisch und kulturell verwandten iberischen St?mmen das Bier seit unvordenklichen Zeiten heimisch.
Plinius sch?tzte Spanien als vorz?gliches Bierland, dem sogar die Kunst nicht fremd war, Bier aufzubewahren und durch Alter zu veredeln. Strabo hingegen meldet von den Bergbewohnern Iberiens, dass sie Bier mit Vorliebe, Wein hingegen nur selten tranken und ihn, sobald sie ihn erhielten, sofort verbrauchten. Hieraus l?sst sich meines Erachtens mehr auf die Seltenheit des Weines, aber weniger auf seine Zur?cksetzung gegen?ber dem Bier schliessen, wie einige Kommentatoren glauben. Jedenfalls aber war das Bier im heutigen Land des S?dweins Nationalgetr?nk, was auch aus einer Erz?hlung des Polybius von einem halb gr?cisierten iberischen K?nig hervorgeht, der in der Mitte seines Palastes goldene und silberne Gef?sse aufgestellt hatte, die edler Gerstensaft bis zum Rande f?llte.
Den Namen des altklassischen Bieres gibt Plinius mit Celia und Ceria f?r Spanien, und mit Cerevisia f?r Gallien und >>die anderen Provinzen<< an.
Hecat?us, ein von Athen?us zitierter, sonst unbekannt gebliebener Gelehrter erz?hlt von dem ?????? , dem Gerstenwein und dem ??????? , dem Hirsenwein der Thrakier, dass sie diese Getr?nke durch Zusatz des W?rzkrautes ?????? trinkbarer, vielleicht auch haltbar machten.
Xenophon teilt in seiner Anabasis von dem berauschenden Gerstensaft der Armenier mit, dass sie diesen mittels Strohhalmen aus den Gef?ssen sogen, um die in der Fl?ssigkeit herumschwimmenden Getreidek?rner nicht als unwillkommene Zugabe mitschlucken zu m?ssen.
Westlich und n?rdlich von den Thrakern fand sich Bier als sabaya, als sabayum, bei den ihnen stammverwandten Illyriern und Pannoniern, allerdings nur als Getr?nk der niederen Volksschichten, da Sabaiarius, etwa Biersaufer, ein scharfes Schimpfwort gewesen zu sein scheint. Von den Pannoniern im heutigen Ungarn weiss ?brigens Cassius Dio, der sie aus eigener Anschauung kennt, zu berichten, >>Gerste und Hirse ist ihnen Speise zugleich und Trank<<.
Etwa zwei Jahrhunderte nach Cassius Dio, um das Jahr 446, durchzog ein Byzantiner als Mitglied einer ostr?mischen Gesandtschaft Pannonien, um an den Hof K?nig Attilas zu gelangen. Der Bericht, von dem nur Bruchst?cke sich erhalten haben, die Gustav Freytag in meisterhafter ?bersetzung der Vergessenheit entrissen hat, ergeht sich in anschaulichen Bildern der Sitten und Gebr?uche jener halbwilden Asiaten und des Hofes, dessen Mittelpunkt die Gottesgeissel Attila, der machtvolle Hunnenk?nig, ist. Hier interessiert uns besonders die Bier behandelnde Stelle der Reisebeschreibung. >>In den D?rfern wurden uns Lebensmittel geliefert<< schreibt Priscus, >>statt des Weizens Hirse, statt des Weines Met; auch die Knechte, die uns folgten, wurden durch Hirse ern?hrt und erhielten ein Gerstengetr?nk geliefert, die Barbaren nennen es Kamum .<<
In fast allen der bisher genannten L?nder und in manchen anderen, wie auf der n?rdlichen H?lfte der griechischen Halbinsel, in Phrygien, im westlichen Kleinasien und in Armenien ist heute das selbstgebraute Bier vollst?ndig vergessen.
Den Winter der Scythen als Type der Nordv?lker, ihre Pelzkleidung, ihre unterirdischen H?hlenwohnungen, das gegohrene Getr?nk an Stelle des Weines schildert in der Georgica Virgil, vielleicht vom H?rensagen oder nach uns verloren gegangenen Quellen, vielleicht auch nach der Phantasie, die bei echten Dichtern so merkw?rdig oft nie Geschautes richtig ahnt und zeichnet.
Im mittleren Frankreich war zu Anfang des letzten Jahrhunderts v. Chr. Gb. das Bier Volkstrank, w?hrend sich die Vornehmen bereits des eingef?hrten massaliotischen Weines erfreuten. Dieses keltische Bier, Korma benannt, erhielt sich in Nordfrankreich, Belgien und England bis zur Gegenwart. Kaiser Julianus Apostata mochte einst dieses Bier gekostet haben, wof?r er sich durch das Epigramm r?chte:
Du willst der Sohn des Zeus, willst Bachus sein? Was hat der Nektar duftende gemein Mit dir, dem Bockigen? Des Kelten Hand, Dem keine Traube reift im kalten Land, Hat aus des Ackers Fr?chten dich gebrannt. So heisse denn auf Dionysos nicht, Der ist geboren aus des Himmels Licht, Der Fenemgott, der Geist'ge, Fr?hlich-Laute, Du bist der Sohn des Malzes -- der Gebraute.
Der Fortsetzer des Tacitus, Ammianus Marcellinus, kennt die Gallier als Trinker, die sich in Ermangelung von Wein mit Surrogaten, dem Cider und Bier, behalfen.
Ael, -- bei den Menschen. Bei Asen Bier ; Die Wasen reden von Rauschtrunk, Der Hella ist Met und Hellflut bei Riesen, Bei Suftungs S?hnen -- Ges?ff!
Die mitteldeutschen, bis zu den gallischen Grenzen vorgeschobenen und die an der Niederdonau angesiedelten Germanenst?mme d?rften von ihren Nachbarn in der Braukunst unterwiesen worden sein, wie ja bekanntlich alle Naturv?lker als erste Gaben fortgeschrittener fremder V?lker die beiden Danaidengeschenke, berauschende Getr?nke und Geschlechtskrankheiten, empfangen. So war es einst im alten Germanien, im f?nfzehnten Jahrhundert in Amerika, im achtzehnten auf den S?dseeinseln, so ist es noch heute in allen >>der Civilisation eroberten<< Landstrichen.
Das Bier fasste aber so festen Fuss bei den Deutschen, dass es auch in jenen Gegenden, wo schon der Weinstock trefflich gedieh, so am Rhein und an der Mosel, bis zum zw?lften und dreizehnten Jahrhundert der Volks- und Haustrunk blieb, w?hrend der vornehme Wein nur zu Festgelegenheiten aufgetischt wurde. Schon der Umstand, dass der Rebensaft hoch im Werte stand und meist gekauft werden musste, w?hrend man das Bier selbst herstellte und seine Zutaten keine nennenswerten Ausgaben verursachten, d?rfte dem allgemeinen Gebrauch des Weines hinderlich gewesen sein.
Ausserdem mochte manchem patriotisch denkenden und f?hlenden Mann der Wein, als ein von den verhassten R?mern eingef?hrtes Getr?nk, unsympathisch gewesen sein, so dass er, schon aus Trotz, bei seinem vaterl?ndischen Gerstensaft blieb. >>Zu diesen geh?rte wahrscheinlich der Franke Hozinus, der Heide geblieben war, obgleich der K?nig und der gr?ssere Teil des fr?nkischen Volkes bereits die Taufe empfangen hatten. Als er einmal den K?nig Chlotar mit seinem Gefolge, worunter der Bischof Vedastus von Arras war, zu einem Gelage geladen hatte, fanden die G?ste in dem Saale >>volle F?sser mit Bier dastehen, wie es bei den Heiden Sitte ist<<. Der f?r die Christen bestimmte Trunk wurde getrennt von dem >>den heidnischen G?ttern geweihten Bier dargereicht.<<
Dieser spezifisch heidnische Charakter des Bieres geriet mit dem Verschwinden des Heidentums in Vergessenheit, und das Bier wurde zum Alltagsgetr?nk, dessen Vorhandensein man ?berall voraussetzte. Noch 819 bestimmte ein Edikt Ludwigs des Frommen bei Einlagerung eines Bischofs als k?niglichen Gesandten, diesem zu verabfolgen: vierzig Brode, ein Schwein, drei Frischlinge, drei H?hner, f?nfzehn Eier und drei Tonnen Bier. Vom Wein ist erst in einer sp?teren Verordnung Ludwigs die Rede, und da verlangt er f?r seinen Bevollm?chtigten die verschwindend kleine Menge von neunzehn Sextarien.
Nur in S?ddeutschland, dem heutigen Dorado des Gerstensaftes, schlug im Mittelalter der billige Wein das Bier aus dem Felde, woran freilich die geringe Haltbarkeit des Bieres selbst Schuld trug.
Aber auch in diesen Weinl?ndern wurde den Knechten und der Dienerschaft Bier gereicht. Wenn in einem vornehmen Haus der Weinvorrat einmal zu Ende ging, machte man es wohl ebenso wie die heilige ?btissin Salaberga von Laon die, als kein Salerner mehr im Keller war, >>Bier sieden liess<<.
Der Stoff des Mittelalters war wesentlich von dem unsrigen verschieden.
Der Hopfen ist ein brau Gew?rz, Ein Kunigslob nur ihm geb?rts. Der Braue thut ihm in die Pann Drinn wacker Bier er kochen kann. O w?sstest Du, Mensch und Christ Was Bier dem s?ndhafft Leibe ist!!!
Das M?nchsbier behielt seinen Ruf, bis der Wein seinen Stiefbruder aus der Gunst der Klerisei verdr?ngt hatte.
Bereits 1290 befahl die freie Reichsstadt N?rnberg den alleinigen Gebrauch der Gerste zu Brauzwecken und untersagte strengstens den Absud von Hafer, Korn, Dinkel, Roggen oder Weizen.
Litt schon das Gerstenbier nicht an ?berm?ssiger St?rke, so war dies bei den anderen Getreidebieren noch weniger der Fall, sonst h?tte auch der edle Hartmann von der Aue, der Dichter des Iwein, Armen Heinrich und anderer Perlen der mittelhochdeutschen Poesie, schwerlich zu behaupten gewagt, dass in einem Becher Wein mehr Kraft enthalten sei als in vierundvierzig Bechern Bier oder Wasser. Schon die Zusammenstellung von Bier und Wasser gibt zu denken. Auch sein Wohlgeschmack d?rfte nicht gerade ?berw?ltigend gewesen sein, denn in h?heren, besonders h?fischen Kreisen galt, wie bereits erw?hnt, das Bier nur dann etwas, wenn an Wein Mangel herrschte.
Ja, jetzt war gern ich S?ldner hier, Denn jetzund trinkt nicht Einer Bier, Da ?berfluss an Speis' und Wein ...
heisst es im Parzival.
So lange das gute Klosterbier ein begehrter Artikel war, wussten die M?nche, niemals faul, wenn es etwas einzuheimsen galt, aus dem Klosterbr?u m?glichst grossen Nutzen zu ziehen. Ebenso wie sie ihr pr?chtiges Vieh f?r den Verkauf zogen und schlachteten, Getreide im Lohn mahlten und Brot buken, so gaben sie ihr Bier gern an zahlungsf?hige Liebhaber ab. Zu diesem Zweck hielten sie vielfach entweder offene Schenken, wie dies schon im zw?lften Jahrhundert vorkam, in denen, wie in Corvey, die Frauen der H?rigen das Bier feilboten, oder sie verkauften mit den anderen Erzeugnissen der >>Camba<<, dies der Gesamtname f?r die kl?sterliche Grossk?che, Schlacht-, Back- und Braustuben, auch das Bier in gr?sseren Mengen.
In N?rnberg setzte ein Kloster j?hrlich viertausendf?nfhundert Eimer Bier ab. Jeder Bettler, der seine Bierstube betrat, erhielt einen Pfennig als Almosen, aber das Bier wurde ihm nur f?r Geld und zwar f?r zehn Pfennige verkauft.
In vielen Gegenden schmeckte der aus dem Biervertrieb erzielte grosse Verdienst den geistlichen Herren derart, dass sie jede Konkurrenz vernichteten, indem sie sich das alleinige Recht zur Aus?bung der Genuss- und Nahrungsmittelindustrie im Umkreis einer gewissen Landstrecke, den Bannofen, auch Bierbann und Meilenrecht genannt, zu sichern wussten. Den Klerikern machten dies nat?rlich sofort die weltlichen Machthaber nach, die f?r derartige gewinnbringende Erfindungen stets zu haben waren. Sie gingen noch einen Schritt weiter, monopolisierten die M?hlen und die Mahlgerechtigkeit, als deren untrennbare Bestandteile sie die Viehmast, Schl?chterei, B?ckerei und Brauerei erkl?rten. Die brandenburgischen F?rsten besassen noch im dreizehnten Jahrhundert diese Gerechtigkeiten, die sie als Lehen oder in Pacht weitergaben.
Als die St?dte wuchsen und zu einer gewissen Macht gelangten, nahmen sie das Meilenrecht in ihre Privilegien auf. >>Manche St?dte trugen auch kein Bedenken, die Biermeile eigenm?chtig zu vergr?ssern, indem sie behaupteten, nicht von ihren Toren, sondern von dem Grenzstein ihres Weichbildes ab k?nne die Bannmeile erst gerechnet werden. Wer dieser Zunftgewalt nicht eine noch gr?ssere entgegensetzen konnte, war gezwungen, sich ihr ruhig zu ergeben, so ungerecht auch diese Massregel war.<< Dieses im dreizehnten Jahrhundert seinen Ursprung nehmende Meilenrecht erhielt sich allgemein bis in das f?nfzehnte Jahrhundert; ja man findet sogar noch in der ersten H?lfte des neunzehnten Jahrhunderts, namentlich in kleineren th?ringischen St?dten, Spuren davon. Unter dieses Biermonopol fiel auch das Verbot, fremde Biere in die Stadt selbst einzuf?hren, was nur dem Rat gestattet war, wenn er ein solches Br?u in seinem Ratskeller ausschenken wollte.
Eine Formel f?r dieses Meilenrecht, dem alten Stadtrecht von Weissensee a. D. 1263 entnommen, lautete: >>Auch haben wir f?rstliche Verschreibungen, das Nymand off den Dorffen die an eyner nid weges zu legin sint, kein Tabern nicht haben sullen, nach keyne fremden biher schenken ny werde Im denen ober onser f?rstliche Briffe zoerkannt, dorch Ihre onser orkunth offbracht.<<
Da die Stadtbiere nun nicht immer nach jedermanns Geschmack waren, und auch Ratsherren sich hin und wieder an fremdem Bier g?tlich tun wollten, so half man sich durch die Accise, ?ber die noch zu sprechen sein wird.
Allerdings dehnte sich, wenigstens anf?nglich noch, das Brauverbot in der Bannmeile nur auf das nicht f?r den eigenen Gebrauch bestimmte Bier aus. Der Haustrunk durfte nach wie vor im Hause hergestellt und musste davon an die Herrschaft geliefert werden. So hatten die Nonnen von Falkenhorst vom Jahre 1090 ab von Allerheiligen bis Ostern >>altes Bier<< zu beanspruchen, jedenfalls eine Art Metbier, aus Gerste mit Honigzusatz, das sich nur in der k?lteren Jahreszeit bewahren liess.
Besonders der Bauer liess es sich nicht nehmen, sich an seinem Eigenbr?u zu erfreuen, das aber leider grossenteils in die unrechte Kehle, n?mlich die seiner Herrschaft, lief. Ausser der Lieferung dieses Bieres hatten die >>Grundholden<<, die H?rigen, an gewissen Tagen auf dem Fronhofe zu erscheinen, um dort die ?fen zu heizen, in der Hofk?che zu kochen, Brot zu backen, zu schlachten, Getr?nke zu bereiten und Bier zu brauen. Ihren Ehefrauen lag es ob, im Hause Malz zu sieden, das sie der Grundherrschaft abzuliefern hatten. Erst das Zeitalter des dreissigj?hrigen Krieges hob diese Lasten teilweise auf, und bei dem neuerlichen Erstarken der Feudalwirtschaft kam sie fast g?nzlich in Wegfall, da auch die Herrschaft meist lieber z?nftig gebrautes Bier als eigenes verbrauchte.
Wo die Herrschaft die Braugerechtigkeit nicht selbst aus?bte, sondern sie der Stadtgemeinde ?berlassen hatte, baute sich diese in der Regel ein eigenes Brauhaus, aus dem die B?rger ihr fl?ssiges Brod zu holen gehalten waren. Gew?hnlich aber war das Braurecht nicht an die Stadtobrigkeit, sondern an eine Anzahl von B?rgern vergeben, die nun das Recht in bestimmter Reihenfolge in ihrem eigenen Hause allw?chentlich ein- oder mehrmals, je nachdem Braub?rger vorhanden waren, aus?bten und meist durch einen berufsm?ssigen Brauer Bier sieden liessen. In Zittau hatte von altersher der Sch?tzenk?nig das Recht, sogenanntes K?nigsbier brauen zu d?rfen und, falls er dieses Recht nicht selbst auszu?ben gewillt war, das Privilegium k?uflich an einen andern abzutreten. 1674 entspann sich dar?ber ein Streit, den ein Jahr sp?ter der Kurf?rst von Sachsen entscheiden musste. Immerhin war nach dem Sachsenspiegel den Stadtobrigkeiten das Recht einger?umt, das Anlegen von Brauh?usern und Malzd?rren jedem zu verbieten, dem das Recht nicht zweifellos zukam.
Wurde in einem dieser brauberechtigten H?user >>ein Bier aufgetan<<, so eilt der Brauer in eigener Person durch die Strassen und verk?ndete laut die willkommene Nachricht, wie der Bader den frischgeheizten Ofen anzeigte. Diese Braub?rger gr?ndeten Braub?rgerschaften, lange bevor der Zunftzwang und das Gildenwesen allgemein wurden. Diese Vereine wachten ?ngstlich ?ber die Pflichten jedes einzelnen Mitgliedes, wie sie seine Rechte, wenn es sein musste mit der Waffe in der Hand, vertraten.
Da dies an die Urzeit gemahnende Bierkochen in den einzelnen H?usern mancherlei Unbequemlichkeiten im Gefolge haben mochte, so wich dieses Brauen im Umherziehen gar bald ?berall den b?rgerlichen Brauh?usern, die mit der L?uterung des Geschmackes immer vollkommenere Einrichtungen erhielten, und deren Bedienung sich, als das Zunftwesen entstand, auch als Gilde zusammentat.
Mit der Begr?ndung der Brauerinnungen f?llt in den St?dten auch die Selbstbereitung des Hausbieres weg, das die z?nftigen Brauer als Eingriff in ihr Handwerk betrachteten und als >>B?nhasentum<< verfolgten. Mit dem Jahre 1558 h?rten im allgemeinen alle Privat- und Winkelbrauereien auf, und dort, wo sich keine Brauh?user befanden, durften sich die brauberechtigten B?rger, aber nur diese, der sogenannten >>Kruppbr?der<<, d. h. Kleinbr?der der Brauerinnung, bedienen. Diesen Kruppbr?dern, nicht vollberechtigten Innungsangeh?rigen, oder wandernden Brauknechten, in Bayern >>Schrollen<< genannt, war es gestattet im Lohn zu brauen, sich ihren Haustrunk herzustellen, bisweilen sogar drei bis vier Fass mehr, die sie mit ausdr?cklicher Genehmigung des hohen Rates versch?nken durften.
Ein anderer Gew?hrsmann aus dem f?nfzehnten Jahrhundert f?hrt als weitere vielgebrauchte Verf?lschungsmittel an: >>Die wendische Prank, eine Art Trespe; sie nimmt den Kopf ein<<; >>die Trunkenbeeren, eine Art, ?hnlich den schwarzen oder blauen Besingen , sowie der Pest, ein Staudengew?chs, dem Rosmarin nicht ungleich; sie machen das Bier stark, bereiten aber Wehetage.<< Die Pest, der wilde Rosmarin, Schweinporst, Sumpfporst war der Hauptzusatz des Strassburger, Schweineporst genannten Bieres. Weniger gegen die Erzeuger dieses -- nomina sunt odiosa -- Bieres, als gegen Bierf?lscher ?berhaupt, ist >>Der Stadt Straszburg ernewerte Biersieder Ordnung<< vom 15. Septembris 1665 gerichtet.
Ausser durch derartige >>Ordnungen<<, die erfahrungsgem?ss gar nichts, oder nur so lange halfen, bis sie wieder in Vergessenheit gerieten, suchte der wohlweise Magistrat das trinkende Publikum durch ein weiteres und viel radikaleres Mittel zu sch?tzen. Er veranstaltete -- so eine Art Vorahnung des Reichsgesundheitsamtes -- ?brigens ein sehr h?bsches Wort, -- Bierpr?fungen. Nach dem alten Historiographen Beckmann ging es dabei in Bernau in der Mark ebenso wie in vielen St?dten Bayerns folgendermassen zu:
Der B?rgermeister und die bei der Brauerei angestellten Personen verf?gten sich mit dem Marktmeister und Vogte zu dem Brauer, dessen Bier untersucht werden sollte; vorher zogen sie sich jedoch s?mtlich die Bierprobehosen an, die aus starkem, gelben Leder bestanden. Der Brauer empfing sie mit geb?hrender Hochachtung, stellte ihnen eine feste Bank hin und brachte einige Kr?ge voll sch?umenden Bieres. Hiervon nahm der Marktmeister einen und sch?ttete ihn auf die Bank aus, w?hrend der Vogt diese gleichm?ssig damit benetzte. Die Herrschaften setzten sich nun mit ihren gelbledernen Hosen darauf und zechten nach einer Sanduhr drei Stunden lang. Die Wirkung des Bieres im Kopfe erstens, das Quantum, welches sie getrunken zweitens und drittens die Kraft, die sie anwenden mussten, um ihre ledernen Hosen von der Bank loszureissen, auf der sie festgeklebt waren, bestimmten die G?te des Bieres.
Das Bier musste kleben, das war die Anschauung der Vergangenheit. Nur dann war es gut, wenn es >>so malzreich w?re, dass es einem ganz zwischen den Fingern klebte und schmeckte auch wie lauter Zucker so s?ss, so dass, wer von demselben Bier nur ein N?ssel getrunken hatte, hernachmals flugs danach predigen k?nnte<<, sagt Schelmuffsky in seiner ber?hmten Reisebeschreibung.
Gleich der Qualit?t des Bieres unterlag auch dessen Preisbestimmung der obrigkeitlichen Genehmigung. Der Stadtrat des Mittelalters mischte sich eben in alles, was innerhalb des Weichbildes vorging. Wie sie sich um die unbedeutendsten und sogar intimsten Dinge der Frauenh?user k?mmerten, so liessen sie sich nat?rlich auch das Recht nicht nehmen, den Brauern und Wirten Preise zu diktieren. ?brigens nahmen sich auch ab und zu die Landesherren solcher Angelegenheiten an, wie der sogenannte braunschweigische Bierbefehl beweist.
Add to tbrJar First Page Next Page Prev Page